OeNB und FMA haben ihre gemeinsamen Schwerpunkte in der Bankenaufsicht für das Jahr 2025 festgelegt

(, Wien)

Um weiterhin ein sicheres, stabiles und gut geführtes Banken- und Finanzsystem zu gewährleisten, haben die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) auch für das Jahr 2025 folgende Themenschwerpunkte für die Erfüllung ihrer Aufgaben in der Bankenaufsicht festgelegt.

Resilienz des Bankensektors – Fokus auf Kredit- und Immobilienrisiken

Zwei Jahre negatives Wirtschaftswachstum und das Ende der Niedrigzinsphase werden sich auch 2025 auf den Bankensektor auswirken. Geopolitische Entwicklungen können diese Effekte noch verstärken. Daher gilt es, die über die letzten Jahre ausgebaute Resilienz des österreichischen Bankensektors auch in schwierigen Zeiten abzusichern. Demensprechend sollen insbesondere Kredit- und Immobilienrisiken genau analysiert und durch geeignete aufsichtliche Maßnahmen begrenzt werden. Verstärkte Vor-Ort-Prüfungen bei besonders exponierten Banken sollen dies punktuell unterstützen.

Digitalisierung, Cybersicherheit und künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence, AI)

Die Auswirkungen von AI-Anwendungen auf die Geschäftsmodelle sollen genauer erfasst werden und in Folge in die Risikobeurteilung der Kreditinstitute einfließen. Ein regelmäßiger Austausch mit den nationalen AI-Behörden und Kreditinstituten soll weiterhin sichergestellt werden. Die Prozesse zur operativen Anwendung der neuen DORA und MiCAR-Rahmenwerke sollen weiter optimiert werden.

Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken)

Nachhaltigkeitsrisiken sollen weiter in die laufende Aufsicht integriert werden, hier wird ein Fokus auf Proportionalität gelegt. Die regulatorischen ESG-Neuerungen aus dem CRR/CRD- Paket sollen in die laufende Aufsicht und in den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) integriert werden. Weiters werden die Ergebnisse der „Fit for 55“-Klimastresstest-Übung genau analysiert und entsprechend adressiert.

Governance

Die Durchsetzung der Governance-Anforderungen gegenüber Kreditinstituten wird durch die Klarstellung aufsichtlicher Anforderungen sowie die Zusammenarbeit insbesondere mit den Bankprüfern und im Bereich der Geldwäscheprävention weiter gestärkt. Die Kooperation mit der Geldwäscheprävention, insbesondere unter Etablierung von Kontakten zur Europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (Anti-Money Laundering Authority, AMLA), soll intensiviert werden.

Inhaltlich sind die dargestellten Ziele in Verbindung mit den Aufsichtsschwerpunkten des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) für 2025 zu sehen und sind in Einklang mit den Zielen und dem Work Programme der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA).

Die Festlegung und Kommunikation gemeinsamer Aufsichtsschwerpunkte von OeNB und FMA in der Bankenaufsicht erfolgt jährlich für das darauffolgende Jahr. 

  • Kontakt

    • Mag.a Marlies Schroeder, MiM
      Pressesprecherin (OeNB)
      Tel.: +43 1 40420-6900

    • Boris Gröndahl
      FMA-Mediensprecher
      Tel.: +43-1-24959-6010