Oesterreichische Nationalbank nominiert Helmut Ettl als Mitglied des FMA-Vorstandes
(, Wien)Gemäß FMABG § 5 Abs. 3 haben bei der Bestellung des Vorstandes der FMA der Bundesminister für Finanzen und die Oesterreichische Nationalbank je eine Person zu nominieren. Nach Ablauf der Funktionsperiode des von der OeNB namhaft gemachten Vorstandsmitgliedes ist ab 14. Februar 2023 für eine Funktionsperiode von fünf Jahren ein Vorstandsmitglied neu zu besetzen.
Die Mitglieder des Vorstandes der FMA werden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten bestellt. Vor der Bestellung von Mitgliedern des Vorstandes hat der Bundesminister für Finanzen eine Ausschreibung nach dem Stellenbesetzungsgesetz zu veranlassen. Dies ist erfolgt.
Am 07. Dezember 2022 fand das Hearing von vier Bewerberinnen und Bewerbern unter Vorsitz der Auswahl-Kommission mit Unterstützung des Personalberatungsunternehmens SpencerStuart (Deutschland) statt. Die Auswahl-Kommission bestand aus den beiden unabhängigen externen ExpertInnen Dr. Elke König (Vorsitzende des Single Resolution Board in Brüssel, u.a. ehemals Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland) und Prof. Dr. Andreas Dombret (u.a. ehemals Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank, verantwortlich für Bankenaufsicht) sowie dem Gouverneur und Vize-Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank.
Aufgrund der fachlichen und persönlichen Qualifikation, der langjährigen Erfahrung und der herausragenden Präsentation im Hearing wurde Herr Mag. Helmut Ettl von der Auswahl-Kommission einstimmig als in höchstem Ausmaß bestgeeignetes Mitglied des Vorstandes der FMA beurteilt.
Das Direktorium der Oesterreichischen Nationalbank hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 daher auf Basis der Empfehlung der Auswahlkommission ebenfalls einstimmig beschlossen, Herrn Mag. Ettl, gemäß FMABG § 5 Abs. 3, für die ab 14. Februar 2023 zu besetzende Funktion eines Mitgliedes des Vorstandes der Finanzmarktaufsichtsbehörde zu nominieren. Die Nominierung seitens der Oesterreichischen Nationalbank erfolgte am selben Tag an den Herrn Bundesminister für Finanzen.