Aufrechterhaltung der Kreditversorgung von Unternehmen und Haushalten ist oberstes Ziel der Europäischen und der österreichischen Bankenaufsicht
()Auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bekräftigt die Nutzung regulatorischer Spielräume, um die Finanzierung von Unternehmen und Haushalten zu gewährleisten.
Die EBA hat heute in einem Statement bekräftigt, dass regulatorische Spielräume bei der Behandlung von notleidenden Krediten genutzt werden sollten. Darin betont die EBA, dass eine adäquate und konsistente Identifikation von notleidenden Krediten gerade in der aktuellen Situation von Bedeutung ist, um die ökonomischen Effekte von COVID-19 möglichst genau abschätzen zu können. Gleichzeitig weist sie explizit auf die Möglichkeit hin, durch konsensuale Änderungen in Kreditverträgen einen Ausfall zu vermeiden. Ebenso wenig sollen öffentliche Stützungsmaßnahmen zur Adressierung der systemischen Auswirkungen von COVID-19 automatisch als individuelle Kreditrestrukturierung („Forbearance“) klassifiziert werden. Auch ein Moratorium für Kreditzahlungen soll nicht automatisch zu einem Kreditausfall führen. Darüber hinaus sollen prozyklische Effekte im Rahmen des IFRS-9-Rechnungslegungsregimes für Wertberichtigungen vermieden werden, indem die dem Regelwerk inhärenten Spielräume genutzt werden.
FMA und OeNB unterstützen diese Maßnahmen ausdrücklich und betonen einmal mehr, dass Österreichs Banken sehr gut aufgestellt sind, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Krise zu meistern und die heimische Realwirtschaft zu unterstützen. Die österreichischen Banken haben in den vergangenen Jahren Kapitalpuffer aufgebaut, die in der aktuellen Situation genutzt werden können, um die Kreditversorgung von Unternehmen und Haushalten aufrecht zu erhalten.