Geplante Reform macht Bankenaufsicht teurer
(, Wien)Regierungsvorlage zur Aufsichtsreform würde bei Umsetzung die Bankenaufsicht in Österreich teurer und weniger effizient machen.
Mit dem neu vorgelegten Gesetzesentwurf soll statt der bewährten Prinzipien zweier Geschäftsführer nur mehr ein Alleinvorstand in der FMA eingerichtet werden. Das bedeutet, die Abberufung des national und international hoch anerkannten Vorstandes Helmut Ettl bei aufrechtem Vertrag. Hinweise auf die Regelung der deutschen Aufsichtsanstalt BaFin sind problematisch, da die BaFin eine nachgeordnete Dienststelle des Finanzministeriums darstellt, während die FMA über eine verfassungsrechtlich abgesicherte Unabhängigkeit verfügt. Zwischen Alleinvorstand und den Bereichsleitern soll eine neue Führungsebene von Exekutivdirektoren eingezogen werden. Die nun vorgesehene, komplizierte Führungsstruktur kann zu erheblichen Effizienzminderungen der Aufsicht – speziell bei der Bewältigung von Krisenfällen – führen. Effizienzmindernd kann sich auch die generelle Reduzierung der Kontakte mit der OeNB auswirken. So ist die OeNB nunmehr im Aufsichtsrat schwächer vertreten, im neu geschaffenen Fachbeirat ist die OeNB künftig nur mit einem, die Bundeswirtschaftskammer dagegen mit drei Mitgliedern vertreten. All dies lässt Befürchtungen in Richtung einer stärkeren Rolle spezieller Interessensgruppen aufkommen.
Durch die neuen komplizierten Strukturen ist insgesamt eine Erhöhung der Kosten der Aufsicht in Österreich zu befürchten, insbesondere auch unter Berücksichtigung der geplanten Schaffung von drei neuen Abteilungen im Bundesministerium für Finanzen. Um diese Mehrkosten zumindest teilweise zu kompensieren, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass künftig 95 % – statt bisher 90 % – des Notenbank-Gewinnes an den Bund auszuschütten sind. Das reduziert für die OeNB die Möglichkeit der Bildung von Rücklagen und ist daher als Eingriff in die finanzielle Unabhängigkeit der OeNB zu sehen.
Die Oesterreichische Nationalbank ist, wie Gouverneur Nowotny betont, weiterhin bereit, an konstruktiven Maßnahmen einer Reform der Bankenaufsicht in Österreich mitzuwirken, muss sich aber eine weitere detaillierte rechtliche und wirtschaftliche Analyse des vorliegenden Entwurfes vorbehalten. Selbstverständlich wird auch die EZB eine solche Analyse, speziell im Hinblick auf die Wahrung der Unabhängigkeit einer Notenbank, durchführen.