Ab 1. Februar auch europaweit nur noch IBAN notwendig
(, Wien)Ein weiterer Schritt zum einheitlichen pan-europäischen Zahlungsverkehrsraum
Was für nationale Zahlungsverkehrstransaktionen in Österreich schon seit 1. August 2014 selbstverständlich ist, gilt nun auch grenzüberschreitend innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Künftig reicht die IBAN (International Bank Account Number), um Euro-Überweisungen und Euro-Lastschriften zu beauftragen.
Bereits seit 1. August 2014 wird im österreichischen Zahlungsverkehr ausschließlich die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) verwendet, um Euro-Überweisungen und Euro-Lastschriften zu tätigen. Damit wurden Kontonummer und Bankleitzahl von der IBAN abgelöst. Die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code oder SWIFT-Code) musste vom Bankkunden ausschließlich bei grenzüberschreitenden Transaktionen angegeben werden. Mit 1. Februar 2016 können nun auch grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb des EWR ohne die Nennung der Bank erfolgen, d.h. der Bankkunde muss den BIC somit auch bei solchen Transaktionen nicht mehr anführen.
Der neuen Regelung entsprechend haben die österreichischen Banken bereits ihre Online-Banking-Eingabemasken sowie die Zahlungsanweisung angepasst und mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Bereits gedruckte alte Belege können selbstverständlich noch verwendet werden.
„Damit wird ein weiterer Schritt in Richtung eines noch effizienteren pan-europäischen Zahlungsverkehrs gemacht, von dem sowohl Konsumentinnen und Konsumenten als auch Unternehmen profitieren können“, zeigt sich Dr. Kurt Pribil, OeNB-Direktoriumsmitglied, erfreut.
Die IBAN: Vorteile für alle
Eine elektronische Euro-Überweisung innerhalb des EWR dauert nur noch einen Tag und das zum Preis einer Inlandstransaktion.
Die IBAN identifiziert Konten europaweit eindeutig und sicher. Die enthaltenen Prüfziffern schließen Fehlüberweisungen nahezu aus.
Wo finde ich meine IBAN?
Bankkundinnen und Bankkunden finden die eigene IBAN auf ihren Kontoauszügen, ihren Konto- bzw. Bankomatkarten sowie im Internet auf ihrem Online-Banking-Portal.