Klarstellung: Haftungen des Landes Kärnten für Verbindlichkeiten der Hypo (HBInt) wären im Falle einer Insolvenz der Hypo sofort schlagend geworden
(, Wien)In Bezug auf die Diskussion im gestrigen Untersuchungsausschuss zu Fragen der Haftung des Landes Kärnten stellt die OeNB fest:
Die rechtliche Würdigung der Rolle der Haftungen Kärntens ist auf Grund aller inzwischen erfolgten Rechtsgutachten und intensiven Diskussionen als eindeutig zu sehen.
So hält der Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission, der sogenannte Griss-Bericht, ausdrücklich fest: „Vereinfacht könnte man die Haftung des Landes Kärnten (wie auch die der anderen Bundesländer, ausgenommen Salzburg) als „Blankobürgschaft“ bezeichnen. Welches Risiko das Land damit einging, war nicht begrenzt und daher auch nicht betraglich abschätzbar.“ (Rz 155) „Der Gläubiger kann jedoch sofort Zahlung vom Ausfallsbürgen verlangen, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. In diesem Fall braucht der Gläubiger weder ein rechtskräftiges Urteil noch muss er erfolglos Exekution geführt haben.“ (Rz 157)
Weiters führt der sogenannte Griss-Bericht zur Haftung Kärntens wie folgt aus: „Die Verhängung der Geschäftsaufsicht hätte auch gravierende Folgen für die Schuldverschreibungen der HBInt gehabt. Denn im Falle der Verhängung der Geschäftsaufsicht durch ein Gericht ist nach den Emissionsbedingungen für von der HBInt begebene Schuldverschreibungen jeder Gläubiger berechtigt, seine Schuldverschreibung zu kündigen und sofortige Rückzahlung – im Ergebnis vom Land Kärnten als Ausfallsbürgen – zu verlangen.“ (Rz 670)
Die Hypo Task Force kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis:„Haftungen des Landes Kärnten bestehen nach dem Kärntner Landesholding-Gesetz in Form von Ausfallbürgschaften gemäß § 1356 ABGB für bestimmte Verbindlichkeiten der HBInt. Im Falle der Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen die HBInt, wodurch der subsidiäre Charakter der Haftungen beseitigt würde, werden die Haftungen [von Kärnten] im Ausmaß von derzeit rund 12 Mrd. Euro sofort schlagend.“ (Rz 171)