OeNB weist Vorwürfe des Rechnungshofes zurück

(, Wien)

Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) hält zu dem am Dienstag, den 24. 2. 2015, veröffentlichten Bericht des Rechnungshofes (RH) zu den Themen Gold- und Pensionsreserven, Jubiläumsfonds und Sozialleistungen  fest, dass einige Feststellungen veraltet, verzerrt oder nicht zutreffend sind.

Goldreserven
Zur Verwahrung der Goldreserven kritisiert der RH das Risiko einer zu hohen Konzentration der Lagerung in England und eine fehlende völkerrechtliche Absicherung dieser Goldbestände. Dazu merkt die OeNB an, dass die Lagerung von Gold dort sinnvoll ist, wo Gold im Bedarfsfall gehandelt wird und daher den Zweck einer Reserve erfüllen kann. Das ist vor allem der internationale Handelsplatz London. Den Vorwurf der angeblich mangelnden vertraglichen Ausgestaltung der Lagerung in England weist die OeNB jedenfalls zurück.

Darüber hinaus bestehen für Goldreserven von Zentralbanken Sonderbestimmungen im Rang des Völkerrechts sowie zum Teil auch durch bi- und multilaterale völkerrecht­liche Abkommen. Zusätzliche völkervertragliche Regelungen sind daher nicht notwendig.

Das Gold-Lagerstättenkonzept der OeNB ist überdies in den vergangenen Jahren immer wieder evaluiert worden. Derzeit ist wieder eine Überprüfung im Gange, die aber noch nicht abgeschlossen ist.

Jubiläumsfonds
Zur Kritik des RH an der Forschungsförderung und dem Jubiläumsfonds hält die OeNB fest, dass sie es als eine wichtige Aufgabe ansieht, die Wissenschaft zu fördern. Die Forschungs­förderung beruht zudem auf einem Bundesgesetz und ist somit Kernaufgabe der OeNB. Aus der Veranlagung von EUR 1,5 Mrd werden jährlich bis zu EUR 75 Mio an die FTE-Nationalstiftung ausbezahlt. In Jahren mit schlechteren Ertragslagen wurden auch aus dem Gewinn der OeNB Zuschüsse getätigt. Dies ist vernünftig, weil damit Kontinuität bei der Forschungsförderung gewährleistet ist. Im Zeitraum von 2003 bis 2013 flossen knapp EUR 600 Mio in die Forschung. Zur Sicherung des Standortes Österreichs und der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ist dies ein wesentlicher Beitrag.

Der seit 1966 bestehende Jubiläumsfonds hat tausende Projekte mit einem Volumen von insgesamt EUR 750 Mio gefördert. Zum Vorschlag der Auslagerung der Verwaltung merkt die OeNB an, dass das gerade im Laufen befindliche Optimierungsprogramm OPAL auch in diesem Bereich mehr Effizienz schaffen wird, was den Ansprüchen des RH gerecht werden wird.

Pensionen
Die Kritik des RH an der Unterdeckung des Pensionsfonds nimmt die OeNB zur Kenntnis. Diese Lücke erklärt sich durch die Abfuhr von EUR 530 Mio aus diesem Fonds an die Republik Österreich in den Jahren bis 1999. Das in der Folge geringere Veranlagungsvolumen erklärt damit auch die Zufuhren aus dem laufenden Gewinn.

Sozialleistungen
Zu den Sozialleistungen merkt die OeNB folgendes an: Sozialleistungen sind immer Teil einer Gesamtvereinbarung zwischen einem Unternehmen und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dürfen daher nicht isoliert betrachtet werden.  Anzumerken ist, dass die von der OeNB gewährten Sozialleistungen durchaus mit jenen anderer Banken und Finanzdienstleistern vergleichbar, das heißt branchenüblich,  sind.

Bankwohnungen
In Bezug auf die Bankwohnungen ist festzustellen, dass der Großteil dieser Wohnungen bereits verkauft worden ist und weitere Wohnungen noch in diesem Jahr veräußert werden sollen. Zudem werden OeNB-Mitarbeitern bereits seit 2011 keine Bankwohnungen mehr zur Verfügung gestellt. Überdies hat die OeNB schon vor Jahren ihre bankeigenen Hotels verkauft.

OeNB-Reformen
Die OeNB hat in den vergangenen Jahren bereits eine Reihe von Reformen umgesetzt, verschließt sich aber auch weiteren Reformen nicht. Mit dem Betriebsrat werden derzeit die bestehenden Sozialleistungen hinsichtlich ihrer Angemessenheit, sozialen Treffsicherheit, Kostenstruktur und Marktüblichkeit  evaluiert, um gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Betriebsrat Veränderungen vornehmen zu können.

Wichtig ist aber, dass die OeNB weiterhin ein attraktives Unternehmen bleiben und gleichzeitig auch ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden muss. Die OeNB misst der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Förderung von Frauen und dem Umweltschutz einen hohen Stellenwert bei.

  • Kontakt

    • Christian Gutlederer
      Pressesprecher (OeNB)
      Tel.: (+43-1) 404 20-6900