OeNB: Bewertung der Hypo Group Alpe Adria im Dezember 2008 mit „not distressed“ basierte ausschließlich auf Fakten

(, Wien)

Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) hält fest, dass es in dem vom Abgeordneten der Grünen Mag. Werner Kogler veröffentlichten E-Mail-Verkehr zwischen zwei OeNB-Mitarbeitern der Bankenaufsicht am 14.12.2008 ausschließlich darum ging, dass der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) keinesfalls die Beurteilung „financial sound“ attestiert werden kann.

Dies ist in weiterer Folge auch das Urteil der OeNB am 18.12.2008 gewesen, in welchem die HGAA als „not distressed“ bezeichnet wurde. Die OeNB hält weiters fest, dass es weder in dem erwähnten E-Mail- Verkehr, noch sonst Druck zu einer besseren Bewertung der HGAA gegeben hat.

Im Dezember 2008 war es Aufgabe der OeNB zu prüfen, ob die Bank auf Basis von Kriterien der Europäischen Kommission „sound“ oder „distressed“ ist, weil es vorrangig um die Höhe der Verzinsung des Partizipationskapitals ging. Diese Prüfung fand am Höhepunkt der Krise statt, als Osteuropa im Zentrum der Aufmerksamkeit stand und die österreichischen Anleihe-Spreads in der gleichen Kategorie notierten wie jene Italiens, Spaniens und Portugals. Die HGAA war zu diesem Zeitpunkt eine systemrelevante Bank, deren Rettung entscheidend war, um Österreich vor unbeherrschbaren, womöglich katastrophalen Risiken für seine Wirtschaft und Bevölkerung zu bewahren.

Die HGAA konnte und wurde von der OeNB jedoch nicht als „sound“ bezeichnet, weil auf Grund früherer Prüfungen bekannt war, dass es massiven Verbesserungsbedarf gab. Umgekehrt war es auch nicht richtig, die HGAA als „distressed“ einzustufen, denn damals war die Bayerische Landesbank, eine der größten Banken Deutschlands, Eigentümerin der HGAA. Das kritische Urteil der OeNB war an eine Zusage der BayernLB geknüpft, ihrerseits 700 Millionen Euro Kapital zuzuschießen. Für die Beurteilung der OeNB war maßgeblich, dass der Eigentümer sich verpflichtet hatte, die Liquidität des Unternehmens sicherzustellen. Damit war keine unmittelbare Insolvenzgefahr gegeben, daher lautete auch das Urteil letztlich: „not distressed“. Das war im Lichte aller Fakten eine nachvollziehbare Entscheidung.

Weiters hat die OeNB der HGAA niemals ein „weitgehend bereinigtes Kreditportfolio“ attestiert. Dies war eine Referenz auf Angaben des HGAA-Managements und der Eigentümer, die vom HGAA-Wirtschaftsprüfer plausibilisiert wurden. Es war damals nicht die Aufgabe einer Aufsicht, die Qualität von Kreditportfolios zu überprüfen – das war stets die Kompetenz der Wirtschaftsprüfer. Mit dieser Aufgabe wurde die Aufsicht in Europa erst jetzt betraut: Im Jahr 2014 wird es erstmals einen sogenannten „Asset Quality Review“ (Prüfung der Aktiva-Qualität) auf europäischer Ebene geben. 

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    • Christian Gutlederer
      Pressesprecher (OeNB)
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