Novelle der Stammdatenmeldungsverordnung 2016 per 1.1.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Novelle der Stammdatenmeldungsverordnung 2016 tritt per 1.1.2025 in Kraft. Die initiale Meldung der neuen Attribute in StammWeb soll mit der nächsten halbjährlichen Bestätigung der Stammdaten zum Stichtag 1.1.2025 erfolgen.
Die Stammdatenmeldung in StammWeb beinhaltet folgende Anpassungen:
Menüpunkt „Stammdaten“
Das Attribut Telefax wird von den allgemeinen Kontaktdaten entfernt.
Menüpunkt „Organe“
Umbenennung der Organfunktionen 141,142 und 143:
- 141 Derzeit Risk Officer → Risiko-Vorstand
- 142 Derzeit Compliance Officer → Compliance-Vorstand
- 143 Derzeit Technical Officer → Technologie-Vorstand
Menüpunkt „Kreditrisiko“
Ratingansätze
Ab dem 1.1.2025 ist die Anwendung des IRB-Ansatzes mit eigenen Schätzungen der LGD und der Umrechnungsfaktoren für Risikopositionen gegenüber Instituten nicht mehr zulässig und wurde daher entfernt.
Ratingansätze-Beteiligungen
Das Attribut „Berechnung gemäß Art. 133 CRR.“ muss ab dem 1.1.2025 gemeldet werden.
Sofern dieses Attribut mit „Nein“ gemeldet wird, müssen die folgenden Attribute:
- Einfacher risikogewichteter Ansatz (Art. 155 Abs. 2 CRR)
- PD/LGD - Ansatz (Art. 155 Abs. 3 CRR)
- Internes Modell (Art. 155 Abs. 4 CRR)
- Befristete Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes ("Temporary Partial Use", Art. 495 CRR)
- Dauerhafte Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes ("Permanent Partial Use", Art. 150 Abs. 1 lit. g und h CRR)
weiterhin gemeldet werden.
Menüpunkt „Liquiditätsquote, Markt-, Operationelles und CVA-Risiko“
Operationelles Risiko - Verwendete Methode
Sämtliche Attribute sind ab dem 1.1.2025 nicht mehr zu melden. Sie werden von uns per 31.12.2024 aus der Detailansicht ersatzlos entfernt.
CVA-Risiko (Credit Valuation Adjustment Risk) - Verwendete Methode
Die derzeitigen Attribute - Fortgeschritten (Art. 383 CRR), Standard (Art. 384 CRR), Alternativ (Art. 385 CRR) – sind ab dem 1.1.2025 nicht mehr zu melden. Sie werden von uns per 31.12.2024 aus der Detailansicht entfernt.
Ab dem 1.1.2025 müssen folgende Attribute initial gemeldet werden:
Standard (Art. 383 CRR), Basis (Art. 384 CRR), Vereinfacht (Art. 385 CRR).
Bestätigung der Stammdaten - Zusätzliche Prüfungen
Bei der Bestätigung der Stammdaten in der Webapplikation StammWeb werden Sie nun darauf hingewiesen, wenn erforderliche Attribute für Ihr Institut noch nicht gemeldet wurden. In der Applikation werden sowohl die Menüpunkte mit fehlenden Stammdaten als auch die Option, die Nichtmeldung mit einem Kommentar zu begründen, gekennzeichnet. Eine Bestätigung kann nur nach erfolgter Meldung oder Kommentierung durchgeführt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an stammweb@oenb.at
Mit freundlichen Grüßen,
Stammdaten-Team
Abteilung Statistik – Data Governance, Stammdaten und Bankenabwicklung
Oesterreichische Nationalbank
Otto-Wagner-Platz 3, 1090 Wien
statistik.stammdaten@oenb.at
www.oenb.at