Übersicht zu häufigen Meldefehlern in der Erhebung WI - Private Wohnimmobilienfinanzierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Ihnen einen Überblick über häufig aufgetretene Meldefehler der letzten Verarbeitungsperioden geben. Gleichzeitig ist die Spalte „Korrekte Meldung“ als eine Hilfestellung zu verstehen.

Häufige KIM-V-Meldefehler

MELDEFEHLER

KORREKTE MELDUNG

Kredite, deren finale Genehmigung und Kontoanlage in verschiedenen Halbjahren erfolgen, werden fälschlicherweise jenem HJ zugezählt, in welchem die Kontoanlage erfolgt.

Sowohl die VERA-H als auch die KIM-V stellen auf den Zeitpunkt der finalen Genehmigung der privaten Wohnimmobilienfinanzierung ab. Das Datum der Kontoanlage spielt keine Rolle.

Das ist so auch in MDI dokumentiert:

„Für die Templates 01.*, 02.* und 03.* werden die relevanten Neukreditvergabe-Werte zum jeweiligen Monatsultimo, in dem die Neukreditvergabe gem. KIM-V stattgefunden hat, ermittelt.“ (https://www.oenb.at/mdi/entity/m0aaa58c3-0c69-47ea-bb8e-5cc04b469911?lang=DE)

Häufigster Fehler bzw. Beispiel:

Die finale Genehmigung des Kredits erfolgt am 28. Juni, die Kontoanlage jedoch erst am 3. Juli. Richtig ist, dass der Kredit noch Teil der Meldung für das 1. Halbjahr ist, da am 28. Juni die Genehmigung erfolgt ist.

Wird ein Kredit mittels sonstiger Besicherung gem. CRR besichert, wie etwa eine Versicherung, wird diese erst nach Übermittlung der vinkulierten Versicherungs-polizze durch den Kunden als solche erfasst. Fallen finale Genehmigung des Kredits und Einbringung der vinkulierten Polizze in unterschiedliche Halbjahre, wird der Kredit in der VERA-H unter Umständen als nicht bzw. unzureichend besichert erfasst, auch wenn sich die Bank erst nach Einbringung der Polizze zur Auszahlung verpflichtet.

Nacherfassung der Sicherheit:

Sobald das Pfandrecht wirksam bestellt wurde, in dem Halbjahr, in dem der Kredit final genehmigt wurde. D.h. es ist eine Korrektur der Meldung für die betroffenen Perioden abzugeben.

 

 

 

 

 

 

 

Verspätete Besicherungen:

Wird ein Kredit final genehmigt, die Besicherung aber fälschlicherweise erst im darauffolgenden Halbjahr erfasst, wird der Kredit gem. KIM-V als nicht bzw. unzureichend besichert ausgewiesen.

Baukonten, welche anschließend in eine Langfristfinanzierung umgewandelt werden, werden in der Meldung fälschlicherweise doppelt erfasst (einmal bei Genehmigung des Baukontos, einmal bei Umwandlung in die Langfristfinanzierung).

Ein langfristiger Kredit ist genau dann keine Neukreditvergabe gem. KIM-V, wenn es zuvor einen flexibel ausnutzbaren Kreditrahmen mit dem Zweck der Errichtung/Sanierung/Kauf einer Immobilie („Baukonto“) gab, der zu einem bestimmten Zeitpunkt in einen langfristigen Kredit (dessen Höhe und Konditionen vom zuvor gewährten Kreditrahmen abweichen können) umgewandelt wird und beide Kredite zum Zeitpunkt der Baukonto-Vergabe gemeinsam genehmigt wurden. Eine Weiterführung eines Baukontos zu den genannten Bedingungen führt nur zu einer Neukreditvergabe in der Höhe einer etwaigen Rahmenerhöhung.

(Siehe auch die neue Ereignisart in MDI: "Weiterführung Baukonto (WB)")

Fehlerhafte Codierung:

Zwischenfinanzierungen werden nicht als solche gekennzeichnet (und entsprechend falsch erfasst)

Codierungen/Programme überprüfen

Prolongationen:

Laufzeitverlängerungen werden fälschlicherweise als Prolongation gem. DM behandelt und somit als neuer Geschäftsfall angeliefert, der eine Neukreditvergabe auslöst.

Der Begriff „Prolongation“ ist im Datenmodell deutlich enger gefasst als in der KIM-V und betrifft insbesondere immer wieder neu verlängerte Betriebsmittelkredite. Laufzeitverlängerungen stellen überwiegend Neuverhandlungen der Kreditbedingungen dar, für die keine weiteren Konten angelegt werden müssen und die nicht als Neukreditvergabe aufscheinen.

(siehe auch MDI - FAQ336 (oenb.at))

Hier finden Sie wichtige Verweise zur Erhebung:

Die aktuellen Schaubilder finden Sie unter:
VERA unkonsolidiert - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

Die Erhebungs- und Prüfungsstammdaten finden Sie unter (zentrale Erhebungsübersicht): 
Meldewesen - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: 
meldeverarbeitung.AUFSTAT@oenb.at.


Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement