Vorausinfo zur Novellierung der Stammdatenmeldungsverordnung 2016 – StDMV 2016 aufgrund der CRR III-Umsetzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

da die Capital Requirements Regulation III (CRR III) ab 1.1. 2025 Anwendung findet, sind in der Stammdatenmeldungsverordnung 2016 – StDMV 2016 einige Änderungen erforderlich.

Konkret wird sich aufgrund der Neuerungen ein Änderungsbedarf in der Anlage 2 (Risikoansatz) u.a. im Bereich der Ansätze zum operationellen Risiko und zum Marktrisiko sowie eine geringfügige Adaptierung der Anlage 3 (Beteiligungs- und Anteilsrechtemeldung - BAM) ergeben.

Die Novelle zur StDMV 2016 soll im Laufe des Monats September 2024 in Begutachtung gehen, und es wird – wie gewohnt – im Rahmen des Begutachtungsverfahrens die Möglichkeit zur Kommentierung der Novelle gegenüber der FMA geben.

Die StDMV 2016-Novelle wird Ende des Jahres 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt spätestens mit 1.1. 2025 in Kraft.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stammdaten-Team
Abteilung Statistik – Stammdaten, Data Governance und Analysesysteme

Oesterreichische Nationalbank
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