Anpassung bei der Prüfregelsyntax der aggregierten Plausibilitätsprüfungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass die Prüfregelsyntax bei den sogenannten aggregierten Plausibilitätsprüfungen, die im Kredit-Cube und Einlagen- und Sachkonten-Cube angewendet werden, grundlegend adaptiert wurde. Bei diesen Prüfungen wird für eine spezifische Dimensionskombination ein absoluter und relativer Vorperiodenvergleich vorgenommen, wobei die übrigen Dimensionen wegaggregiert werden. So wird z.B. in RRKRSC0202222211A die Summe der inländischen Kredite an Pensionskassen in Euro mit einer Ursprungslaufzeit von ein bis zwei Jahren zwischen zwei Perioden verglichen und die Differenz bei Überschreitung von je nach Peergroup angepassten Schwellenwerten als erklärungsbedürftig angesehen.

Als Vorperiode wird in den Monaten nach einem Quartalsstichtag (also Jänner, April, Juli und Oktober) bisher entweder der ESSC bzw. KRSC oder der ESSCFMS bzw. KRSCFMS herangezogen, je nach Meldepflicht des Melders. Mit der ab dem 30.09.2024 gültigen FMS-Cube-Erweiterung kommen mit dem KRSCFMSLKR und ESSCFMSLR einerseits neue Erhebungen hinzu, die gemeldet sein könnten, andererseits lässt sich die im Vormonat zuletzt gemeldete Erhebung nicht mehr allein an der Meldepflicht ableiten.

Beispiel:

Der KRSC wird für die Meldeperiode April gemeldet. Diese Daten müssen mit der zuletzt gemeldeten Erhebung aus dem März verglichen werden, welche hierbei der

  • KRSC sein könnte, wenn der Melder nicht meldepflichtig für die FMS-Cubes ist
     
  • KRSCFMS sein könnte, wenn der Melder nicht meldepflichtig für den KRSCFMSLKR ist oder er zwar meldepflichtig für diesen ist, aber der KRSC für April vor dem KRSCFMSLKR für März versendet wurde
     
  • KRSCFMSLKR sein könnte, wenn der Melder meldepflichtig für den KRSCFMSLKR ist und dieser für März vor dem KRSC für April versendet wurde

Die nun vorgenommene Anpassung an den aggregierten Plausibilitätsprüfungen dient der korrekten Identifizierung der Vormonatserhebung. Es wurden keine inhaltliche Änderungen an den Prüfungen vorgenommen. Die neue Prüfregelsyntax wird ab dem Meldestichtag 30.09.2024 gültig sein.

Zudem ist ab dem Meldestichtag 30.09.2024 geplant, die aggregierten Plausibilitätsprüfungen auch auf die FMS(LKR)-Cubes anzuwenden. Bereits kommentierte Prüfungen im KRSC bzw. ESSC müssen bei gleichem Konzept und gleicher Dimensionalität in den FMS(LKR)-Cubes nicht erneut kommentiert werden, da die Kommentare automatisch übernommen werden.

Beispiel:

Die Plausibilitätsprüfung RRKRSC0202222211A springt im KRSC per März an, da es eine größere Abweichung zum KRSC per Februar gibt. Die angesprungene Prüfung wird damit kommentiert, dass die Werte überprüft wurden und stimmen. Wenn nun der KRSCFMS per März gesendet wird, würde dieser mit dem KRSC per Februar verglichen werden und die Plausibilitätsprüfung erneut anspringen. Diese würde allerdings nicht an den Melder versendet werden, da der bereits geschickte Kommentar aus dem KRSC direkt übernommen wird.

Durch die erweiterte Anwendung ergibt sich die Möglichkeit, frühzeitiger festzustellen, wenn es größere Abweichungen innerhalb einer Dimensionskombination zwischen Erhebungen eines Stichtags gibt.

Die aktualisierte Version der Prüfungsstammdaten steht Ihnen bereits zur Verfügung. Diese finden Sie auf der OeNB-Webseite unter „Zentrale Erhebungsübersicht mit Kontaktinformationen und Meldeterminen“: https://www.oenb.at/meldewesen.html

Bei Fragen melden Sie sich bitte an folgendes Postfach: smartcubes@oenb.at

Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Integriertes Datenmodell
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement