Update: Zinsrisikostatistik - zukünftige IRRBB-Meldepflicht von Non-CRR Instituten
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie bereits im Rahmen des SComs kommuniziert, wird die derzeitig national erhobene Zinsrisikomeldung gemäß VERA-V (Vera A3b, B3b+C3b, D3b+E3b; 54,84 und 85) voraussichtlich ab Q3/2024 durch eine harmonisierte Meldepflicht für CRR-KIs auf Basis des ITS on Supervisory Reporting regarding IRRBB abgelöst.
Der diesbezügliche Final Draft wurde am 31.7.2023 auf der Homepage der Europäischen Aufsichtsbehörde (EBA) veröffentlicht. Am 3. August 2023 hat die EBA darüber hinaus eine Ad-hoc Datensammlung von IRRBB-Daten zum Meldestichtag Q4/2023 beschlossen, welche von der EZB für SIs auf zwei weitere Meldestichtage (Q1 und Q2/2024) ausgeweitet wurde („SSM-Extension“, siehe Newsletter vom 24.11.2024).
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass es im Rahmen der Veröffentlichung des Reporting Frameworks v3.4 noch zu redaktionellen Adaptierungen kam, welche wir bei der Veröffentlichung der Meldestammdaten entsprechend berücksichtigt haben (Schaubild und Erhebungsstammdaten) bzw. berücksichtigen werden (Prüfungsstammdaten).
In Österreich unterliegen neben CRR-KIs auch Non-CRR-KIs den Zinsrisikobestimmungen des BWG und damit aktuell auch der nationalen Zinsrisikomeldung gemäß VERA-V. Da Daten zum Zinsrisiko im Bankbuch von ausgewählten Non-CRR-KIs, deren Geschäftsmodell Zinsrisiken begründet, weiterhin für Zwecke der Beaufsichtigung benötigt werden, ist eine entsprechende Meldepflicht auf Basis der europäischen Meldung für SNCIs im ITS on Supervisory Reporting regarding IRRBB im Rahmen einer VERA-V Novelle in Vorbereitung. Der diesbezügliche Verordnungsentwurf ist aktuell bis 24.04.2024 in Begutachtung (siehe FMA-Konsultationen - FMA Österreich). Die betroffenen Non-CRR-KIs, die zukünftig der europäischen IRRBB-Meldung auf Basis der VERA-V unterworfen werden, werden von der OeNB gesondert informiert.
Die VERA-Zinsrisiko-Meldung für Auslandstochterbanken wird künftig für alle Institute ersatzlos entfallen.
Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement