Technische Anpassung der Mindestreserve-Formel

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir möchten Sie informieren, dass die Formel für die Berechnung des Mindestreserve-Solls – wie bereits am 29. November 2023 im SCom kommuniziert – aufgrund von Änderungen im Ausweis von begebenen Wertpapieren in der Meldung an die EZB angepasst wird:

In der monetärstatistischen Datenlieferung an die EZB werden begebene Wertpapiere – anstelle des ausstehenden Nominalwertes (ONA) – zukünftig analog zur Aktivseite mit dem Marktwert (MW) dargestellt. Darüber hinaus werden aufgelaufene Zinsen nicht mehr unter "Sonstige Aktiva/Passiva", sondern direkt unter dem Finanzierungsinstrument ausgewiesen.

Diese Änderungen erfordern eine Anpassung der Berechnung des Mindestreserveerfordernisses (MPKW_MR) sowie der MR-Netto-Soll Konsistenzprüfung (RRPKWC0013). Für die Berechnung des Mindestreserveerfordernisses wird zukünftig bei der Selektion der Wertpapiere (ISWPSCW01_WP) auf den Marktwert zzgl. aufgelaufener Zinsen umgestellt. Die Prüfung wurde entsprechend angepasst und in den Prüfungsstammdaten veröffentlicht, die über die Zentrale Erhebungsübersicht abrufbar sind.

Die Umstellung der Mindestreserve-Formel erfolgt mit der Berichtsperiode 30.06.2024.

Auftretende Fragen richten Sie bitte an smartcubes@oenb.at.

 


Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Integriertes Datenmodell
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement