Mindestreserve-Zinssatz für die 8. Erfüllungsperiode 2023
Wir teilen Ihnen mit, dass der Mindestreserve-Zinssatz für die 8. Erfüllungsperiode 2023 (20.12.2023 bis 30.01.2024) 0,00 % beträgt.
Der Pönalsatz für die 8. Erfüllungsperiode 2023 beträgt 7,25 % und wurde wie folgt ermittelt:
[((4,75 + 2,50)*42) / 42]
Zur Information:
Die 1. Erfüllungsperiode des Jahres 2024 dauert vom 31.01.2024 bis zum 12.03.2024 und umfasst somit 42 Tage.