ESG-ad-hoc Data Collection
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir die Erhebungsstammdaten sowie das Schaubild und die Prüfungsstammdaten für die Erhebung ESG auf unserer Homepage publiziert haben.
ESG steht für Environmental, Social and Governance. Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) fordert eine angemessene Berücksichtigung der Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Risikomanagement für die Kreditvergabe und -überwachung.
Bis zur Umsetzung als neuer ESG-Meldestandard (im CRR III-Mandat vorgesehen) erfolgt die europaweite Erhebung von ESG-Daten für Aufsichtszwecke als ESG-ad-hoc Data Collection über das standardisierte Meldewesen. Diese Data Collection basiert inhaltlich auf den bereits bestehenden quantitativen Offenlegungstemplates. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten bildet Artikel 35 der Gründungsverordnung der EBA.
Meldefrequenz: halbjährlich, beginnend mit Dezember 2023
Meldetermin: genauer Meldetermin noch nicht final beschlossen, die EBA-Übermittlung muss bis spätestens 30.6. bzw. 31.12. erfolgen.
Melderkreis: analog des ESG-ITS on Disclosure gem. CRR:
Artikel 449a CRR
Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (’environmental, social and governance risks’ — ESG-Risiken) Ab dem 28. Juni 2022 legen große Institute, die Wertpapiere emittiert haben, die zum Handel auf einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 21 der Richtlinie 2014/65/EU zugelassen sind, Informationen zu ESG-Risiken einschließlich physischer Risiken und Transitionsrisiken offen, die in dem in Artikel 98 Absatz 8 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Bericht definiert werden.
Artikel 4 (1) CRR
146. „großes Institut“ ein Institut, das eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
a) Es handelt sich um ein G-SRI (Global Systemrelevantes Institut);
b) es wurde gemäß Artikel 131 Absätze 1 und 3 der Richtlinie 2013/36/EU als anderes systemrelevantes Institut („A-SRI“) ermittelt;
c) es zählt in dem Mitgliedstaat, in dem es niedergelassen ist, nach dem Gesamtwert der Vermögenswerte zu den drei größten Instituten;
d) der Gesamtwert seiner Vermögenswerte auf Einzelbasis oder gegebenenfalls auf Basis der konsolidierten Gesamtlage gemäß dieser Verordnung und der Richtlinie 2013/36/EU ist größer oder gleich 30 Mrd. EUR;
Ausblick: Voraussichtliche Ablöse dieser Erhebung durch neuen ESG-Meldestandard basierend auf CRR III ab 2025.
Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement
Kontakt
- ITS-Reporting
ITS-Reporting@oenb.at