Mindestreserve-Zinssatz für die 8. Erfüllungsperiode 2022
Wir teilen Ihnen mit, dass der Mindestreserve-Zinssatz für die 8. Erfüllungsperiode 2022 (21.12.2022 bis 07.02.2023) 2,00 % beträgt.
Die Rechenformel dafür lautet:
[(2,00*49) / 49]
Der Pönalsatz für die 8. Erfüllungsperiode 2022 beträgt 5,25 % und wurde wie folgt ermittelt:
[((2,75 + 2,50)*49) / 49]
Zur Information:
Die 1. Erfüllungsperiode des Jahres 2023 dauert vom 08.02.2023 bis zum 21.03.2023 und umfasst somit 42 Tage.