Remuneration – Anpassungen (REMBM, REMHE) und neue Erhebungen (REMGAP, REMHR) gemäß EBA GL und EBA Release v3.2
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass es im Zuge der Neufassungen der EBA Guidelines EBA/GL/2022/06 bzw. EBA/GL/2022/08 und der Veröffentlichung der EBA Taxonomie v3.2 zu Anpassungen der Erhebungen im Bereich der Remuneration (Vergütungspolitik) kommt.
Infolgedessen stellt sich die neue Erhebungsstruktur wie folgt dar:
REMBM: Remuneration Benchmarking
Nächster relevanter Anwendungsstichtag: 31.12.2022
Meldefrequenz: jährlich
Ebene der Meldung: Einzelinstituts- und Gruppenebene
Meldeinhalt: R 01.00, R 02.00, R 03.00, R 05.00, R 09.00, R 10.00, R 11.00, R 12.00
REMHR: Remuneration Benchmarking – Approved Higher Ratios
Erstmaliger Anwendungsstichtag: 31.12.2022
Meldefrequenz: zweijährlich (nachfolgender Stichtag 31.12.2024)
Ebene der Meldung: Einzelinstitutsebene
Meldeinhalt: R 07.00
REMGAP: Remuneration Benchmarking – Gender Pay Gap
Erstmaliger Anwendungsstichtag: 31.12.2023
Meldefrequenz: dreijährlich (nachfolgender Stichtag 31.12.2026)
Ebene der Meldung: Einzelinstitutsebene
Meldeinhalt: R 06.00.a, R 06.00.b
REMHE: Remuneration High Earners
Nächster relevanter Anwendungsstichtag : 31.12.2022
Meldefrequenz: jährlich
Ebene der Meldung: Einzelinstituts- und Gruppenebene
Meldeinhalt: R 04.00
Informationen zu Meldeausnahmen bzw. -umfang werden in der anstehenden VERA-Verordnung angeführt sein. Der Melderkreis für die bisher bestehenden Erhebungen REMBM und REMHE wird übernommen werden.
Der Meldetermin für den erstmaligen Anwendungsstichtag zum 31.12.2022 ist der 31.08.2023. Alle nachfolgenden Stichtage (also ab 31.12.2023) hingegen sind spätestens bis zum 15. Tag des sechstfolgenden Monats zu melden.
Die Novelle der VERA-Verordnung befindet sich zurzeit in Begutachtung. Die Veröffentlichung ist für Februar 2023 vorgesehen. Aufgrund der noch bevorstehenden finalen Veröffentlichung der VERA-Verordnung möchten wir darauf hinweisen, dass den hier angekündigten OeNB-Veröffentlichungen nachträgliche Änderungen vorbehalten sind, über die umgehend per Newsletter informiert werden würde.
Weiters gilt es folgende Punkte zu beachten:
- Vergütungsbänder in REMBM (R 03.00) und REMHE (R 04.00): Per Stichtag 31.12.2022 sind neue Intervalle der Gesamtbeträge (1 Mio. EUR bis unter 2 Mio. EUR; 2 Mio. EUR bis unter 3 Mio. EUR usw. statt 1 Mio. EUR bis unter 1,5 Mio EUR; 1,5 Mio. EUR bis unter 2 Mio. EUR usw.) und neue Nummerierungen pro Vergütungsband in REMHE (R 04.00) vorgesehen, die u.a. den Schaubildern zu entnehmen sind. Zu beachten ist insbesondere, dass die Nummerierungen der Vergütungsbänder in REMBM (R 03.00) von jenen in REMHE (R 04.00) abweichen. Für nachträgliche Korrekturen zu Stichtagen vor 31.12.2022 gelten die vormals angewandten Nummerierungen.
- Filing Indicators: Bezüglich der Angabe der Filing Indicators gilt, dass diese stets anzuführen sein werden, auch wenn keine Daten in den jeweiligen Erhebungen (1) bzw. Templates (2) vorhanden sind.
(1) So sind beispielsweise ein Filing Indicators mit „Nein“ für die Templates der Erhebungen REMHR bzw. REMGAP zu melden, auch wenn keine Approved Higher Ratios vorliegen bzw. Informationen zum Gender Pay Gap nicht zu melden sind.
(2) Des Weiteren ist gem. neuer EBA-Vorgabe erforderlich, auch Filing Indicators zu Templates, die für Investmentfirmen vorgesehen sind, mit „Nein“ zu melden, auch wenn es sich beim Melder nicht um eine Investmentfirma handelt (dies betrifft folgende Erhebungen und Templates: REMBM: R 01.01, R 02.01, R 02.02, R 05.01; REMGAP: R 06.01; REMHE: R 04.01).
Die aktuellen Erhebungs- und Prüfungsstammdaten finden Sie ab heute 17:00 unter Zentrale Erhebungsübersicht https://www.oenb.at/meldewesen.html
Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an ITS-Reporting@oenb.at
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement