EZB passt Verzinsung der Mindestreserven an
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2022 beschlossen, die Verzinsung der Mindestreserven auf den Zinssatz für die Einlagefazilität (DFR) des Eurosystems festzulegen. Die Änderung tritt mit der 8. Erfüllungsperiode 2022 (21.12.2022 – 07.02.2023) in Kraft.
Mindestreserven wurden bisher zum Hauptrefinanzierungssatz (MRO) der EZB verzinst. Unter den vorherrschenden Markt- und Liquiditätsbedingungen spiegelt die Einlagefazilität jedoch besser die Zinssätze wider, zu denen Mittel – wenn sie nicht als Mindestreserven gehalten werden – in Geldmarktinstrumente investiert werden können bzw. zu denen Banken Mittel am Geldmarkt aufnehmen können, um ihr Mindestreserve-Soll zu erfüllen.