Update Payment-Statistik
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie informieren, dass einzelne Schaubilder adaptiert und in den Ausweisrichtlinien der Erhebungen B1, B4 und B5 folgende Ergänzungen vorgenommen wurden:
- B1: Alle E-Geld-Transaktionen sind ausschließlich als elektronisch initiierte Transaktionen zu melden.
- B4: Bei den Konzepten CRTR4300, CRTR4400, CRTR4500, CRTR6600 und CRTR4700 sind nur gesendete Überweisungen, die als Einzelabwicklung initiiert wurden, zu melden.
- B5: Es wurde klargestellt, dass die „Acquirer-Positionen“ „am physischen EFTPOS initiiert“ (ACQ0400BETRUG), „am Geldautomaten (ATM) initiiert“ (ACQ0500BETRUG) und „anders initiiert“ (ACQ0600BETRUG) alle unter die Kategorie „elektronisch initiiert“ bzw. „nicht über einen Fernzugang“ fallen.
- B4, B5: Die Ausprägungen NONSEPA1, NONSEPA2 und NONSEPA3 sind nur nach Rücksprache mit der OeNB zu melden.
Außerdem möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die FMA in Abstimmung mit der OeNB eine Anfrage an die EBA gestellt hat, ob von einer Bank initiierte Überweisungen (z.B. für Kreditauszahlungen, Auszahlung der Gehälter der Bankbeschäftigten, etc. ) out of scope bezüglich der sicheren Kundenauthentifizierung sind bzw. wie diese korrekt zu melden sind. Wir hoffen auf eine baldige Klärung und halten Sie am Laufenden. In den kommenden Tagen werden wir auch neue Prüfungen veröffentlichen. Die Prüfungen RRB1000164 und RRB1000165 in der Erhebung B1 werden bereits rückwirkend mit Stichtag 30.09.2022 zur Anwendung kommen.
Die adaptierten Ausweisrichtlinien wurden bereits auf der OeNB-Webseite veröffentlicht: Zahlungsverkehrsstatistik - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: zahlungsverkehrsstatistik@oenb.at
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement