Änderungen bei den Filing Indicators in FINREP-Datapoint-Erhebungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf unseren Newsletter vom 11.10.2022 betreffend Filing Indicators für ITS-Meldungen möchten wir Sie auf ein Update seitens der EZB für FINREP-Datapoint-Melder aufmerksam machen:
Die FINREP-Datapoint-Erhebungen sind von der Pflicht ausgenommen, alle FINREP-Filing Indicators zu senden und müssen lediglich alle Filing Indicators für FINREP-Datapoint Templates senden. Deshalb werden seitens der OeNB nur für entsprechende FINREP-Datapoint-Templates Filing Indicators eingefordert.
Aufgrund dessen wurde das veröffentlichte Set an Erhebungsstammdaten, die ab 30.12.2022 gültig sind („Erhebungsstammdaten Filing Indicator ab 2023“) aktualisiert sowie eine Liste an betroffenen Konzepten auf https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aufsichtsstatistik.html zur Verfügung gestellt.
Wir weisen Sie nochmals darauf hin, bei Meldungen ab 30.12.2022 die Filing Indicators mitzusenden, da Meldungen ohne bzw. mit falsch gesetzten Filing Indicators ausnahmslos zurückgewiesen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Postfächer ITS-Reporting@oenb.at, COREP-Reporting@oenb.at oder FINREP-Reporting@oenb.at
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement