Teilweise Verschiebung der Anwendung von EBA DPM v3.2

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie informieren, dass es voraussichtlich zur teilweisen Verschiebung der Erstanwendung von DPM v3.2 durch die EBA kommen wird. Betroffen sind dabei jene Teile, wo der entsprechende ITS angepasst werden muss.

Hintergrund ist die verzögerte bzw. noch fehlende Veröffentlichung im Amtsblatt der EU im Zusammenhang mit Art. 430 Abs. 7 der CRR (REGULATION (EU) No 575/2013), der eine Mindestimplementierungsdauer von sechs Monaten vorsieht.

Laut EBA sind folgende Themenbereiche von der möglichen Verschiebung betroffen:

  • COREP Own Funds
  • COREP ALM
  • Asset Encumbrance
  • G-SII

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der EBA Website hier unter dem Punkt „EBA Filing Rules“. Die Tabelle am Beginn der Seite mit dem „EXPECTED FIRST REFERENCE DATE“ zeigt aktuell noch den ursprünglichen Stand der Planung.

Solange der Erstanwendungszeitpunkt des neuen Release nicht feststeht, können für diese Bereiche keine gültigen Prüfungsstammdaten veröffentlicht werden. Bereits veröffentlichte Änderungen der Erhebungsstammdaten müssen in Bezug auf die Anwendbarkeit nochmals angepasst werden.

Auf Basis des aktuellen Wissensstands gehen wir davon aus, dass die anderen ITS-Module von der Verschiebung nicht betroffen sind. Sobald gesicherte Informationen zur Erstanwendung von v3.2 je Modul durch die EBA vorliegen, werden wir Sie wieder informieren.

Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.
Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement

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