Update Private Wohnimmobilienfinanzierung: Erhebung WI und neue Erhebung WIQ
Wir möchten Sie über die folgenden Änderungen bei der Erhebung WI (gemäß § 6a VERA-V Anlage H) informieren:
Durch das Inkrafttreten der neuen KIM (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen) Verordnung und der aktuellen VERA Novelle, entstehen für Sie folgende Änderungen im Meldewesen:
- Für die Berichtstermine (BT) Q3 und Q4/2022 sind Quartalsmeldungen an die OeNB zu übermitteln.
- Für BT Q3 gibt es eine neue Erhebung mit dem Code WIQ. WIQ ist einmalig zum BT Q3/2022 zu melden. Der Unterschied zum aktuellen WI besteht lediglich darin, dass Quartalsdaten (Berichtszeitraum 1.7.2022 bis 30.09.2022) anstatt Halbjahresdaten zu melden sind.
- Für BT Q4 ist wieder die Erhebung WI zu melden, aber bereits auf Basis der neuen Verordnung (Art. 1 (KIM-V)), hier ausnahmsweise und nur zu diesem BT (Q4/2022) mit Quartalszahlen vom 1.10.2022 bis 31.12.2022.
- Ab Stichtag 30.06.2023 ist die Periodizität der Erhebung WI wieder halbjährlich.
Für Q3 ist zu beachten, dass es einen neuen Erhebungscode (WIQ) gibt. Der Dateityp (WI) bleibt gleich. Die Erhebungs- und Prüfungsstammdaten werden heute ab 17 Uhr auf der Homepage zur Verfügung stehen.
Für BT Q4 bzw. für die Updates der Erhebung durch die neue KIM Verordnung (adaptiertes Schaubild mit neuen Konzepten und Dimensionen) werden Sie mit einem separaten NL informiert werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: meldeverarbeitung.AUFSTAT@oenb.at.
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement