Validierung der Meldung der geprüften Daten
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach erfolgtem Testat des Jahresabschlusses unverzüglich – spätestens jedoch 6 Monate nach Jahresabschluss – Meldungen zu erfolgen haben, in denen allfällige Änderungen von ITS-Daten bzw. nGAAP FINREP Daten übermittelt werden. In diesen Meldungen ist die Position „Geprüfte Daten“ auf „J“ zu setzen. Wir weisen darauf hin, dass unter diesem „J“ lediglich zu verstehen ist, dass die Daten der Belege auf geprüften Daten basieren und NICHT, dass der Wirtschaftsprüfer die Belege geprüft hat.
In den entsprechenden Erhebungen mit der Position „Geprüfte Daten“ wird ab nächster Woche mittels der Plausibilitätsprüfung RR*_GEPRUEFTEDATEN validiert, ob das Konzept „Geprüfte Daten“ mit „J“ befüllt ist, sofern das Abgabedatum der Meldung mindestens 6 Monate nach dem jeweiligen Jahresabschlussstichtag des Instituts liegt.
Die Prüfungen werden rückwirkend ab Stichtag 31.12.2019 aktiv geschaltet und somit auch bei Korrekturmeldungen durchgeführt. Initial werden bei Anlage alle Erhebungen nochmals geprüft, ob eine entsprechende Meldung der geprüften Daten für die Jahre 2019 und 2020 abgegeben wurde. Wir bitten Sie, bei Rückfrage eine entsprechende Nachmeldung zu tätigen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden E-Mail-Adressen its-reporting@oenb.at oder corep-reporting@oenb.at.
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement