Newsletter Beendete Idents – Neue FAQs
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie bereits wissen, wird die Meldung von beendeten Idents in Zukunft nur mehr in Ausnahmefällen über das Quartalsende hinaus möglich sein.
Sichergestellt wird dies durch die Prüfregeln RRGKEM0021-0025, die ab der Meldeperiode 31.3.2022 als harte Plausibilitätsprüfungen arbeiten werden. Als einziger gültiger Kommentar zu diesen Prüfregeln ist der folgende Text vorgesehen: „Dieses laut Firmenbuch beendete Rechtssubjekt wird weiterhin gemeldet, da eine gerichtliche Nachtragsliquidation anhängig ist.“
Im Zusammenhang mit dieser Thematik haben sich einige Anfragen ergeben, deren Beantwortung wir allen Instituten zugänglich machen möchten.
In den FAQs zur GKE1 und GKE2 im Meldewesen-Wiki unter dem Thema „Beendigung Identnummer“ wurde daher dieses Thema um einige Punkte ergänzt:
- Korrekte Meldung der Abschreibungen zum Quartalsende (FAQ327)
- Nicht solidarische Haftung mehrerer Bürgen (FAQ328)
- Verzögerte Verwertung von Immobiliensicherheiten (FAQ329)
- Immobiliensicherheit, die nicht der Insolvenzmasse zugerechnet wird (FAQ330)
- Eigentumsvorbehalt (FAQ331)
Sie finden diese Fragen auch in den FAQs zu GKE1/2 unter dem Thema „Beendigung Identnummer“.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne jederzeit per E-Mail unter meldeverarbeitung.gke@oenb.at kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Granulare Kreditdatenerhebung/ERP
Abteilung Statistik– Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement