Mindestreserve-Zinssatz für die 1. Erfüllungsperiode 2022
Wir teilen Ihnen mit, dass der Mindestreserve-Zinssatz für die 1. Erfüllungsperiode 2022 (09.02.2022 bis 15.03.2022) 0,00 % beträgt.
Die Rechenformel dafür lautet:
[(0,00*35) / 35]
Der negative Zinssatz gemäß dem Beschluss des EZB-Rates vom 15. Oktober 2019 (EZB/2019/31) Artikel 1 „Verzinsung von Überschussreserven“ beträgt für die 1. Erfüllungsperiode 2022 -0,50 % und wurde wie folgt ermittelt:
[(-0,50*35) / 35]
Nach dem gleichen Beschluss ist ein Teil der Überschussreserven, bis zum Sechsfachen des erforderlichen MR-Soll, von der negativen Vergütung befreit. Die Rechenformel dafür lautet:
[(0,00*35) / 35]
Der Pönalsatz für die 1. Erfüllungsperiode 2022 beträgt 2,75 % und wurde wie folgt ermittelt:
[((0,25 + 2,50) * 35) / 35]
Zur Information:
Die 2. Erfüllungsperiode des Jahres 2022 dauert vom 16.03.2022 bis zum 19.04.2022 und umfasst somit 35 Tage.