Mindestreserve-Zinssatz für die 8. Erfüllungsperiode 2021
Wir teilen Ihnen mit, dass der Mindestreserve-Zinssatz für die 8. Erfüllungsperiode 2021 (22.12.2021 bis 08.02.2022) 0,00 % beträgt.
Die Rechenformel dafür lautet:
[(0,00*49) / 49]
Der negative Zinssatz gemäß dem Beschluss des EZB-Rates vom 15. Oktober 2019 (EZB/2019/31) Artikel 1 „Verzinsung von Überschussreserven“ beträgt für die 8. Erfüllungsperiode 2021 -0,50 % und wurde wie folgt ermittelt:
[(-0,50*49) / 49]
Nach dem gleichen Beschluss ist ein Teil der Überschussreserven, bis zum Sechsfachen des erforderlichen MR-Soll, von der negativen Vergütung befreit. Die Rechenformel dafür lautet:
[(0,00*49) / 49]
Der Pönalsatz für die 8. Erfüllungsperiode 2021 beträgt 2,75 % und wurde wie folgt ermittelt:
[((0,25 + 2,50)*49) / 49]
Zur Information:
Die 1. Erfüllungsperiode des Jahres 2022 dauert vom 09.02.2022 bis zum 15.03.2022 und umfasst somit 35 Tage.