Umstellungen im außenwirtschaftsstatistischen Meldewesen – Neue Erhebungen seit 1.1.2022
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie bereits mehrfach kommuniziert, trat mit 1.1.2022 die neue Meldeverordnung (MVO) zur Zahlungsbilanz (ZABIL) der OeNB betreffend den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr für alle außenwirtschaftsstatistischen Erhebungen in Kraft.
Das bedeutet, dass seit 1.1.2022 alle Meldungen im außenwirtschaftsstatistischen Meldewesen gemäß dieser MVO nach der neuen Erhebungsstruktur zu erledigen sind (das gilt auch für die Abgabe von Korrekturmeldungen für vergangene Perioden):
- AWBET (ehemals D1)
- AWBES (ehemals D6, D7)
- AWFUV (ehemals S1-S4, SA-SD, S5-S6)
- AWVLM (ehemals L4)
- AWFDE (ehemals F1)
- AWWPI (ehemals P1)
- AWWPA (ehemals P2)
Details dazu finden Sie unter www.oenb.at/aussenwirtschaft-meldeinhalte, unter Informationen über Neuerungen in der Zahlungsbilanzstatistik bzw. in der neuen Ausweisrichtlinie zur MVO unter www.oenb.at/aussenwirtschaft-wiki.
Die Meldungen sind auf www.myoenb.com in der Applikation MeldeWeb zu erfassen.
Für den Einstieg auf www.myoenb.com benötigen Sie, wie ebenso bereits mehrfach informiert, eine Handysignatur. Für Meldepflichtige im Ausland gelten die am 8.11.2021 gesondert übermittelten Informationen. Neben der Möglichkeit, Meldungen via MeldeWeb abzugeben, können diese auch via DV-Schnittstelle übermittelt werden.
Wir dürfen Sie auf das am 11.1.2022 stattfindende Webinar für Detail-Informationen zu den Erhebungen AWBET und AWFUV hinweisen (Fortsetzung der Veranstaltungsserie zu den neuen Erhebungen). Die Einladungen dazu wurden bereits versendet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an aussenwirtschaft@oenb.at.
Mit freundlichen Grüßen
Oesterreichische Nationalbank
Abteilung Statistik – Außenwirtschaft, Finanzierungsrechnung und Monetärstatistiken