Nachtrag zur Meldung des Konzepts „National Code“ im Bereich der Liquidität

Sehr geehrte Damen und Herren!

bezugnehmend auf den Newsletter „Neue nationale Prüfungen zu Konzept „National Code“ mit Stichtag 30.09.2021 (COREP, Großkredite, Liquidität) bzw. 31.12.2021 (FINREP)“ vom 12.10.2021 möchten wir klarstellen, dass im Bereich Liquidität (C 67.00 und C 77.00) das Konzept „National Code“ nicht verpflichtend zu melden ist. Daher wird die neue nationale Prüfung in diesem Bereich nicht durchgeführt. Die Meldung des Konzepts „National Code“ – in beiden Templates wäre das eine gültige Identnummer – bleibt wie bisher auf freiwilliger Basis.

Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an ITS-Reporting@oenb.at.

Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement