Außenwirtschaftsstatistiken: Änderung der technischen Erhebungsstruktur im Bereich des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs – bisherige Erhebung „L1“
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) überarbeitet derzeit das außenwirtschaftsstatistische Meldewesen, welches auch den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr umfasst.
Inhaltlich bleiben die Meldeanforderungen zur Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs (bisherige Erhebung „L1“) unverändert. Es ändert sich jedoch die technische Erhebungsstruktur (neuer Erhebungscode „AWGDL“).
Sämtliche Details zur Erhebung „AWGDL“ finden Sie in der neuen Ausweisrichtlinie betreffend des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs:
Meldungen in der neuen Struktur sind erstmals ab der Meldeperiode 1. Quartal 2022, bis 15. April 2022, zu übermitteln.
Die technischen Details (Erhebungs- und Prüfungsstammdaten) zur Erhebung „AWGDL“ finden Sie auf Meldewesen - Oesterreichische Nationalbank (OeNB) unter „Zentrale Erhebungsübersicht und Kontaktinformationen“.
Sollte für Ihr Unternehmen bis dato keine Meldeverpflichtung den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr betreffend bestehen, ersuchen wir Sie um Überprüfung, ob das weiterhin der Fall ist. Bitte berücksichtigen Sie bei der Überprüfung Ihrer potenziellen Meldeverpflichtungen die für die genannte Erhebung vorgesehenen Schwellenwerte.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an aussenwirtschaft.fdl@oenb.at bzw. an den unten angeführten Kontakt.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Statistik – Außenwirtschaft, Finanzierungsrechnung und Monetärstatistiken
Ansprechperson
Mag. Claudia Oberndorfer
T: +43(0)1 40420-4875
claudia.oberndorfer@oenb.at