Update Payment-Statistik
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie informieren, dass wir folgende technische Anpassungen für die Erhebung B1 vorgenommen haben
- Für sämtliche kartenbasierte Transaktionen wurde auf der Issuing- bzw. Acquiring-Seite ein Rücktransaktions-Kennzeichen eingeführt (Neue EZB-Guidance, dass Karten-Rücktransaktionen auch gemeldet werden müssen).
- In der Dimension BRAN wurde die Ausprägung 5262 - Marketplaces (online Marketplaces) hinzugefügt.
Betreffend regelmäßiger Revisionen der Erhebung B5 möchten wir nochmals auf Folgendes hinweisen:
- Alle betrügerischen Zahlungsvorgänge sind ab dem Zeitpunkt zu melden, zu dem der Betrug durch eine Kundenbeschwerde oder auf andere Weise aufgedeckt wurde.
- Die betrügerische Transaktion ist für den Referenzzeitraum zu melden, in dem der ursprüngliche Zahlungsvorgang ausgeführt wurde.
- Wir empfehlen, dass gleichzeitig mit der aktuellen B5-Meldung auch nochmals komplette B5-Ersatzmeldungen (Gesamtmeldung) für die vorangegangenen Perioden (mit revidierten Daten) gemeldet werden.
- Außertourliche Revisionen sind mit der OeNB abzustimmen.
Die aktualisierten Erhebungsstammdaten finden Sie ab 17 Uhr unter: https://www.oenb.at/meldewesen.html
Die adaptierten Schaubilder und Ausweisrichtlinien, sowie die aktualisierten Dimensionskombinationen wurden bereits auf der OeNB-Webseite veröffentlicht: https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aufsichtsstatistik/ zahlungsverkehrsstatistik.html
Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:Meldeverarbeitung.AUFSTAT@oenb.at
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement