Update Payment-Statistik – Erhebungsstammdaten
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie informieren, dass wir folgende technische Anpassungen in den Erhebungen B1, B4 und B5 vorgenommen haben
- B1: Für die Konzepte „Geldautomaten (ATM) mit Auszahlungsfunktion“ (INFACQ0202) und „Geldautomaten (ATM) die kontaktlose Transaktionen erlauben“ (INFACQ0203) wurde im Schaubild die Dimension Ausgabeterminals (Typ A bzw. Typ B) hinzugefügt.
- B1: erläuternde Ergänzung, dass der Abschnitt „Acquirermeldung/ Issuermeldung ausgewählte Details“ nur für kartengebundene Zahlungsvorgänge meldepflichtig ist.
- B4: erläuternde Ergänzung, dass bei „on us Transaktionen Geldautomat“ manche Dimensionsangaben nur bei Auszahlung via Karte gelten.
- B5: erläuternde Ergänzung, dass bei „Betrug Geldautomat (ATM) – Issuermeldung“ das Land des Acquirers gleich dem Zielland ist.
- B5: Das Schaubild „Betrügerische Transaktionen nicht kartengebundene Zahlungsdienste via Issuer/Acquirer“ wurde eingefügt. Statt im B1 (bis Ende 2021 meldepflichtig) müssen diese Daten mit den gleichen Details wie bisher (ab Anfang 2022) im B5 gemeldet werden.
Außerdem haben wir in den Ausweisrichtlinien zum B1, B4 und B5 die entsprechenden Ergänzungen vorgenommen sowie weitere Beschreibungen bzw. Beispiele zum besseren Verständnis der Meldepflichten eingefügt.
Die aktualisierten Erhebungsstammdaten finden Sie heute ab 17 Uhr unter: https://www.oenb.at/meldewesen.html
Die adaptierten Schaubilder und Ausweisrichtlinien, sowie die aktualisierten Dimensionskombinationen wurden bereits auf der OeNB-Webseite veröffentlicht: Zahlungsverkehrsstatistik.
Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:
Meldeverarbeitung.AUFSTAT@oenb.at
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement