Umstellung der Filing Indicator-Konzepte auf Pflichtkonzepte in ITS-Erhebungen

Sehr geehrte Damen und Herren!

wir möchten Sie informieren, dass am 30. Juni 2021 alle Filing Indicator-Konzepte in den ITS-Erhebungen auf Pflichtkonzepte umgestellt werden. Das bedeutet, dass Meldungen mit fehlenden Filing Indicator-Konzepten technisch zurückgewiesen werden. Diese Umstellung am 30. Juni 2021 wird auch für die vergangenen Perioden stattfinden.

In weiterer Folge wird der Filing Indicator nicht mehr gegen das Vorhandensein von Daten geprüft. Somit entfällt bei expected Templates die Meldung der sogenannten „Nullkonzepte“ – also Konzepte, die mit dem Wert 0 gemeldet werden müssen, wenn keine Daten im Template vorhanden sind.

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte der Filing Indicator-Konzepte weiterhin im Rahmen der EZB Reporting Requirements bzw. der EBA-Template Categorisation geprüft werden. Entsprechende Prüfungen werden nachgezogen, sobald die finalen Vorgaben der EZB und EBA publiziert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ITS-Reporting@oenb.at bzw. COREP-Reporting@oenb.at.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement