Negativzinsen - Konsistenzprüfungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie informieren, dass die Konsistenzprüfungen für die VERA- und Jab-Erhebungen 07, 52, 53 und 14, 30, 05 überarbeitet (mehrheitlich 07,05 und 14) und auf der Homepage in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. Diese finden Sie unter:
https://www.oenb.at/meldewesen.html
Die Änderung der GuV-Konsistenzprüfungen erfolgt aufgrund gestiegener Melderanfragen und der länger andauernden Negativzinsproblematik und umfasst die Deaktivierung bisheriger Prüfungen, die negative Vorzeichen bei Ertragskonzepten verhindert haben. Aus diesem Grund können Sie in Zukunft Ertragskonzepte auch mit negativem Vorzeichen übermitteln. Negative Zinserträge sollen im Meldewesen dort ausgewiesen werden, wo sie auch im Jahresabschluss bzw. im Geschäftsbricht dargestellt sind. D.h. die Darstellung im Meldewesen an die OeNB soll analog zur bankinternen GuV-Ermittlung erfolgen. Durch die aktuelle Anpassung werden keine neuen Prüfungen in diesen Erhebungen implementiert.
Diese Änderungen werden mit BT Q1/2021 bzw. 12/2020 bei jährlichen Erhebungen umgesetzt.
Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement