Information zu COREP Großkredite (VU/VK) - gültig ab Meldestichtag 30.06.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie in Bezug auf die Erhebungen zu COREP Großkredite (VU/VK) auf einen Passus in den Instructions (ITS Annex 9, S. 7) hinweisen, in dem die zu meldenden Kunden für Template C 27.00 (LE1) festgelegt sind:
Institute melden die Kennung jeder Gegenpartei, zu der in einem der Meldebögen C 28.00 bis C 29.00 Angaben übermittelt werden. Die Kennung der Gruppe verbundener Kunden wird nur angegeben, wenn das nationale Berichtssystem für die Gruppe verbundener Kunden einen eigenen Code vorsieht.
Sofern also für eine Gruppe verbundener Kunden auf nationaler Ebene kein Code existiert und stattdessen der Code der Muttergesellschaft bzw. des Einzelunternehmens, das aus Sicht des Instituts innerhalb der Gruppe verbundener Kunden die größte Bedeutung hat, angewendet wird, ist diese Kennung in Template C 27.00 (LE1) nicht anzuführen.
Sollte dies aktuell noch nicht korrekt umgesetzt sein, bitten wir Sie, die Umstellung mit spätestens Meldestichtag 30.06.2021 vorzunehmen. Ab diesem Zeitpunkt ist oben beschriebene Vorgehensweise verpflichtend.
Zudem möchten wir Sie nochmals auf folgende Dimensionserweiterung ab Meldestichtag 30.06.2021 hinweisen:
Mit der Taxonomie v3.0 wurde im gesamten EBA ITS die Meldung der Spalte „Code“ vereinheitlicht. Daraus ergibt sich folgende Dimensionserweiterung für Konzepte in den Templates C 27.00 – C 29.00:
- Die aktuellen Dimensionen (IN, INFG, INGT, INGVK, INGZ, INUK, ISC) werden um LEI, CPGLEI (Gruppen-LEI) und TOC (Type of Code) erweitert.
- Nähere Erläuterung:
- „Code“: Künftig ist an dieser Stelle der LEI als identifizierender Code zu melden. Dies ist für Institute und Versicherungsunternehmen verpflichtend, nur für andere Einheiten kann – falls kein LEI vorhanden ist – die Identnummer gemeldet werden (siehe ITS Annex 9).
Wichtig: Es ist entweder der LEI Code oder die Identnummer, jedoch nicht beide Dimensionen, zu melden. Sofern die Identnummer gemeldet wird, ist diese wie gewohnt in einer der dafür bestehenden Dimensionen zu melden. - „Type of Code“: Die Angabe, ob es sich um einen LEI Code („LEI“) oder einen Nationalen Code („NC“), i.e. Identnummer, handelt ist verpflichtend.
- „National Code“: In diesem Konzept kann zusätzlich die Identnummer gemeldet werden, sofern als identifizierender Code der LEI angegeben wurde.
- „Code“: Künftig ist an dieser Stelle der LEI als identifizierender Code zu melden. Dies ist für Institute und Versicherungsunternehmen verpflichtend, nur für andere Einheiten kann – falls kein LEI vorhanden ist – die Identnummer gemeldet werden (siehe ITS Annex 9).
Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an COREP-Reporting@oenb.at
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement