Verlängerung der GKE-Qualitätsmessung zur möglichen Verschiebung der GKE1-Meldefrist vom 16. auf den 20. BAT
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der SCOM-Abstimminstanz vom 17.12.2020 wurde angekündigt, die GKE-Qualitätsmessung zur Überprüfung der Voraussetzungen für eine dauerhafte Verschiebung der GKE1-Meldefrist vom 16. auf den 20. BAT zu verlängern.
Es werden nunmehr auch die Meldestichtage Oktober bis Dezember 2020 beobachtet und in der Entscheidungsfindung berücksichtigt.
Die OeNB wird die Bankindustrie noch im Februar 2021 informieren, ob der derzeit gültige 20. BAT als Ende der GKE1-Meldefrist beibehalten werden kann.
Selbstverständlich werden wir die Kreditinstitute auch für den Zeitraum der Verlängerung über ihre institutsindividuellen Kennzahlenwerte in Kenntnis setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Kreditregister und Bilanzdaten
Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement