Klarstellung zum Ausweis der Guthaben bei Zentralbanken im F_18.00 und F_19.00 für FINREP datapoints
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit EBA ITS Release v2.9, gültig ab 30.06.2020, sind die Guthaben bei Zentralbanken in den Templates F_18.00 und F_19.00 nicht mehr wie bisher unter den Darlehen und Krediten in Zeile r070 zu melden, sondern in der eigens dafür vorgesehenen, neuen Zeile r005. Obwohl diese Werte von FINREP datapoints Meldern nicht übermittelt werden müssen, sind sie in der Summenzeile r180 mit zu berücksichtigen.
Für die Berechnung der Guthaben bei Zentralbanken gilt somit folgende Rechenregel: r180 - r070 - r010 = r005
Wir ersuchen, dies bei der Meldungserstellung zu berücksichtigen und eventuell bisher schon eingelangte Meldungen - falls erforderlich - entsprechend zu korrigieren.
Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:
ITS-Reporting@oenb.at
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik - Informationssysteme und Datenmanagement