Fristerstreckung für weniger bedeutende Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen bei COVID-19 Erhebungen zu Moratorien und Garantien

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 21. Juli 2020 wurde im Bundesgesetzblatt II Nr. 328/2020 eine Fristerstreckung für Meldungen von COVID-19-bezogenen Informationen sowohl auf unkonsolidierter als auch konsolidierter Ebene für weniger bedeutende Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen bekanntgegeben.

Die Übermittlung der Meldungen für den Meldestichtag 30. Juni 2020 mit Übermittlungstermin 11. August 2020 kann demzufolge bis zum 18. August 2020 erfolgen. Betroffen davon sind ausschließlich die Erhebungen FINCK und FINCU.

Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.
 

Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik - Informationssysteme und Datenmanagement