Nachtrag COVID-19 Erhebungen zu Moratorien und Garantien
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Newsletter vom 10. Juni 2020 haben wir ihnen die künftigen Meldepflichten hinsichtlich der neuen COVID-19 Erhebungen zu Moratorien und Garantien kommuniziert bzw. auf unserer Homepage veröffentlicht (vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlussfassung im Rahmen der VERA-Verordnung): https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aufsichtsstatistik/covid-19-erhebungen-zu-moratorien-und-garantien.html
Bezüglich den Meldepflichten von signifikanten Instituten (SIs) wurden wir seitens EZB nun in Kenntnis gesetzt, dass über die zusätzlichen Anwendungsebenen auf individueller bzw. subkonsolidierter Ebene (Stichwort „solo-Waiver“) erst im Laufe des Juli final entschieden wird. Vor diesem Hintergrund beinhaltet die derzeit bis 30. Juni in Begutachtung befindliche VERA-Novelle (https://www.fma.gv.at/fma/fma-konsultationen/) ausschließlich die Meldepflichten für die weniger bedeutenden Institute (LSIs). Sobald die finale Beschlussfassung der EZB vorliegt, wird die VERA-V einer weiteren Novelle – erweitert um die Meldepflichten für SIs – unterzogen.
Mit freundlichen Grüßen,
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik - Informationssysteme und Datenmanagement