Änderungen bei der Meldung Supervisory Fees/Aufsichtsgebühren (Erhebung SU)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erlauben uns, darauf hinzuweisen, dass die EZB Verordnung (EU) No 2014/1163 zu Supervisory Fees geändert wurde.
Die wesentlichen Änderungen umfassen:
- Die Minimumgebühr für LSIs wurde unter gewissen Voraussetzungen halbiert
- Gebühren werden aufgrund der tatsächlich angefallenen Kosten im Nachhinein verrechnet
- Bereits vorhandene Daten werden wiederverwendet
- Gebührenpflichtige Zweigestellen brauchen für die Total Assets keine zwingende Bestätigung vom Wirtschaftsprüfer, es reicht ein Management Letter
- Die Verständigungen werden in allen offiziellen EU Sprachen angeboten
Die Gebühren für die Verrechnungsperiode 2020 werden im 2. Quartal 2021 verrechnet.
Die wichtigsten Termine für die Verrechnungsperiode 2020 sind:
Deadline for nominating fee debtor (for banking groups only) | 30. September 2020 |
Deadline for providing or updating contact details of fee debtor | 30. September 2020 |
Deadline for notification of exclusion of total assets and/or risk exposure corresponding to non−SSM subsidiaries (where applicable) | 30. September 2020 |
Deadline for submission of fee factors (where applicable) | 11. November 2020 |
Publication of fee factors (for all fee debtors) | January 2021 |
Issuance of fee notices | May 2021 |
Payment deadline | June 2021 |
Durch die Verwendung von COREP und FINREP Daten durch die EZB, müssen nur 2 Kategorien von Banken Daten in der Erhebung SU übermitteln. Dies sind (i) Gruppen, die Assets und/oder Risk Exposure Amounts von Zweigstellen in nicht teilnehmenden Mitgliedsstaaten ausnehmen wollen, und (ii) Zweigstellen in teilnehmenden Mitgliedsstaaten von Kreditinstituten aus nicht teilnehmenden Mitgliedsstaaten, die nicht der EZB FINREP Verordnung unterliegen.
Rechtzeitig vor der Übermittlung der Fee Factors durch die oben genannten Institute an die OeNB am 11. November 2020 werden die Erhebungs- und Prüfungsstammdaten auf der OeNB Website veröffentlicht.
Genauere Informationen der EZB zu den Supervisory Fees und den letzten Änderungen finden sie unter dem folgenden Link bzw. den diversen Unterseiten:
https://www.bankingsupervision.europa.eu/organisation/fees/html/index.en.html
Bei Fragen finden Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik - Informationssysteme und Datenmanagement
Kontakt
ITS-Reporting
ITS-Reporting@oenb.at