Anpassungen VERA und JAB-Novelle 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie über die neuesten Entwicklungen bzgl. VERA und JAB-Novelle 2020 informieren. Die offizielle Veröffentlichung steht zwar noch aus (vermutlich im Sommer), um eine frühzeitige Umsetzung zu ermöglichen, soll dieser Newsletter aber bereits vorab die wichtigsten Änderungen zusammenfassen.

Wir gehen davon aus, dass sich an der Novelle und auch an den Schaubildern nichts mehr ändern wird, weisen aber darauf hin, dass in der Begutachtungsphase trotzdem noch Adaptionen vollzogen werden können. Bei den JAB-Erhebungen wird nur die Meldeeinheit geändert, d.h. es kommt zu keinen Anpassungen in den Schaubildern! 

Alle Änderungen sind mit dem BT 12/2020 umzusetzen bzw. zu melden, außer bei Erhebung 3G, wo der BT 12/2021 vorgesehen ist.

Allgemeine Anpassung:

  • Meldeeinheit - Cent genau:
    Diese Änderung dient zur Harmonisierung der Meldebestimmungen und zur Vermeidung von Problemen, die durch Rundungsdifferenzen ausgelöst werden. Anbei eine Auflistung aller Erhebungen, die von der Anpassung betroffen sind, d.h. die aktuell noch nicht in EUROCENT genau zu erstatten sind:
     
    • VERA-V u.k.: A1c (GE), A2 (07), A3b (54) und A3c (73);
    • VERA-V kons.: VERA B1 (52), VERA B3b/C3b (84); 
    • VERA-V AB: VERA D1 (53), VERA D3b/E3b (85);
    • JAB-V: 05,14,30 und 62;

Ab dem BT 12/2020 können bei den oben erwähnten Erhebungen auch rückwirkende Ersatz-/Korrekturmeldungen (vor BT 12/2020) nur noch in der aktuellen Meldeeinheit (Cent genau) gemeldet werden.

  • Anpassung J/N Feld bzw. Fußnote in Schaubildern:
  1. Betroffen sind konkret die folgenden 5 Erhebungen:

52 – Vera B1 konsolidiert
53 – Vera D1 (UGB)
54 – Vera A3b Zinsrisiko unkonsolidiert
84 – Vera B3b und C3b konsolidiert
85 – Vera D3b und E3b Auslandstöchter

  1. Bei all diesen Erhebungen wurde eine Fußnote in den einzelnen Schaubildern angepasst => Die Fußnote wird von (ALT) "1" = ja, "2" = nein geändert auf (NEU) „J“ = ja, „N“ = nein.
    D.h. ab BT 12/2020 können bei den oben angeführten Meldekonzepten nur noch „J“ und „N“ gemeldet werden.
     
  2. Das betroffene Meldekonzept 8000000 kommt in den Erhebungen 52 und 53 vor:

1) Position ist lediglich im Rahmen der Jahresmeldung zu übermitteln [„J“ = ja; „N“ = nein]

  1. Das betroffene Meldekonzept 5799997 wurde in den Zinsrisikoerhebungen 54,84 und 85 angepasst!

Weitere Änderungen gem. VERA Novelle 2020 im Detail:

  • Erhebung 15 - Vera A1a
  1. 2 neue Meldekonzepte:
    Betreutes Kundenvermögen => 8510000
    hievon: verwaltetes Kundenvermögen => 8510100
     
  2. Entfall von C.3. und daher von 2 Meldekonzepten
    Verbriefte Verbindlichkeiten INLAND => 4310900
    Verbriefte Verbindlichkeiten AUSLAND => 4320900
    Es ist nur noch das Summenkonzept Verbriefte Verbindlichkeiten 4300000 zu melden.
  • Erhebung 52 – Vera B1
  1. 2 neue Meldekonzepte
    Betreutes Kundenvermögen => 8510000
    hievon: verwaltetes Kundenvermögen => 8510100
  • Erhebung 3G - Vera A3g (Beschwerdeabwicklung)
  1. neues überarbeitetes Schaubild mit komplett neuem Aufbau und Konzeptnummern
  2. Es werden nur noch hv. Konzepte gemeldet, keine Summenkonzepte;
  3. Gültig ab BT 31.12.2021
  4. Weiters wurde im SB bei Meldekonzepten der Verweis bei Wertpapiernebendienstleistung gemäß § 1 Z 4 WAG  statt WAG 2007 auf 2018 adaptiert.


Alle erwähnten Anpassungen in den Schaubildern finden Sie auf der OeNB-Website unter folgendem Link:
https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aufsichtsstatistik.html

Die aktualisierten Erhebungs- und Prüfungsstammdaten für die Detailänderungen finden Sie in den nächsten Tagen auf der OeNB-Homepage unter der Zentralen Erhebungsübersicht:
https://www.oenb.at/meldewesen.html

Die Änderungen der Erhebungsstammdaten aufgrund der Meldungswertanpassungen können aus technischen Gründen für die quartalsweisen VERA-Erhebungen erst nach Verarbeitung des BT Q3/2020 und für jährliche JAB-Erhebungen erst nach Verarbeitung des BT 12/2019 veröffentlicht werden. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung können alle Meldungen (Ersatz/Korrekturmeldungen vor BT 12/2020) nur noch in der neuen Meldeeinheit, welche ab BT 12/2020 zu melden ist, abgegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik - Informationssysteme und Datenmanagement