Mindestreserve-Zinssatz für die 1. Erfüllungsperiode 2020
Wir teilen Ihnen mit, dass der Mindestreserve-Zinssatz für die 1. Erfüllungsperiode 2020 (29.01.2020 bis 17.03.2020) 0,00 % beträgt.
Die Rechenformel dafür lautet:
[(0,00*49) / 49]
Der negative Zinssatz gemäß dem Beschluss des EZB-Rates vom 15. Oktober 2019 (EZB/2019/31) Artikel 1 „Verzinsung von Überschussreserven“ beträgt für die 1. Erfüllungsperiode 2020 -0,50 % und wurde wie folgt ermittelt:
[(-0,50*49) / 49]
Nach dem gleichen Beschluss ist ein Teil der Überschussreserven, bis zum Sechsfachen des erforderlichen MR-Soll, von der negativen Vergütung befreit. Die Rechenformel dafür lautet:
[(0,00*49) / 49]
Der Pönalsatz für die 1. Erfüllungsperiode 2020 beträgt 2,75 % und wurde wie folgt ermittelt:
[((0,25 + 2,50)*49) / 49]
Zur Information:
Die 2. Erfüllungsperiode des Jahres 2020 dauert vom 18.03.2020 bis zum 05.05.2020 und umfasst somit 49 Tage.