Mindestreserve-Zinssatz für die 8. Erfüllungsperiode 2019
Wir teilen Ihnen mit, dass der Mindestreserve-Zinssatz für die 8. Erfüllungsperiode 2019 (18.12.2019 bis 28.01.2020) 0,00 % beträgt.
Die Rechenformel dafür lautet:
[(0,00*42) / 42]
Der negative Zinssatz gemäß dem Beschluss des EZB-Rates vom 15. Oktober 2019 (EZB/2019/31) Artikel 1 „Verzinsung von Überschussreserven“ beträgt für die 8. Erfüllungsperiode 2019 -0,50 % und wurde wie folgt ermittelt:
[(-0,50*42) / 42]
Nach dem gleichen Beschluss ist ein Teil der Überschussreserven, bis zum Sechsfachen des erforderlichen MR-Soll, von der negativen Vergütung befreit. Die Rechenformel dafür lautet:
[(0,00*42) / 42]
Der Pönalsatz für die 8. Erfüllungsperiode 2019 beträgt 2,75 % und wurde wie folgt ermittelt:
[((0,25 + 2,50)*42) / 42]
Zur Information:
Die 1. Erfüllungsperiode des Jahres 2020 dauert vom 29.01.2020 bis zum 17.03.2020 und umfasst somit 49 Tage.