Information zur Erhebung P1
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir möchten Ihnen hiermit eine Information zur Erhebung P1 Wertpapier-Depotmeldung für inländische Depotführer zukommen lassen.
Aufgrund einer Anforderung, die in der Ausweisrichtlinie zur Meldeverordnung ZABIL 1/2013 in der novellierten Form ZABIL 1/2016 unter Punkt 3.7.2.4.13. Depotgruppen-Stand – Marktwert in Euro angeführt ist, wird beginnend mit Meldeperiode Dezember 2019 überprüft, ob zu nicht-börsennotierten Aktien ein Marktwert gemeldet wurde.
(Link zur Ausweisrichtlinie:
https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aussenwirtschaftsstatistik/rechtliche-grundlagen.html)
Die entsprechende Prüfung wird zunächst als „softe“ Plausibilitätsprüfung implementiert und im Laufe der folgenden Monate auf Formalprüfung umgestellt.
Mit der Bitte um Berücksichtigung für die kommenden Meldeperioden.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement