Resolution Reporting - aktualisierte Erhebungs- und Prüfungsstammdaten (RPEU, RPEK, LDR, RPS, CFR, FMIR)

wir möchten Sie informieren, dass auf der OeNB-Website inzwischen alle Schaubilder und Ausprägungslisten der Resolution Reporting Erhebungen zur Verfügung stehen. Zusätzlich wurden die Erhebungs- und Prüfungsstammdaten aktualisiert. Letztere enthalten nun auch die Level 3 Checks des SRB.

Das SRB hat für die in ihrem Zuständigkeitsbereich fallenden Banken (SRB Banken) mit der EBA eine Vereinbarung getroffen, dass gewisse Templates, bei denen es eine Überschneidung zwischen den EBA- und SRB Templates gibt, nicht nochmals gemeldet werden müssen. Das SRB übernimmt für die SRB-Banken somit das Mapping und übermittelt alle Daten an die EBA. Grundsätzlich gilt hier, dass – bei selber Konsolidierungsstufe – die Templates Z02.00, Z03.00, Z 04.00 und Z05.02 der EBA Durchführungsverordnung durch die Abfrage des Liability Data Report abgegolten sind und somit keine gesonderte Meldung jener Templates erfolgen muss. Ähnlich verhält es sich mit den Templates Z07.01 und Z09.00 der EBA Durchführungsverordnung, welche durch den Critical Functions bzw. FMI Report ersetzt werden.

Für Nicht-SRB Banken gibt es keine derartige Vereinbarung und die EBA besteht auf die Übermittlung der Z-Templates. Damit es aber auch bei Nicht-SRB Banken zu einer Verringerung der Belastung kommt, hat sich die OeNB bereit erklärt ein Mapping für gewisse Templates zu implementieren, sofern eine Übertragung der Daten inhaltlich und technisch möglich ist. Nach umfassender Überprüfung durch die Abwicklungsbehörde und die OeNB kann ein Mapping für die Templates Z02.00, Z03.00, Z05.02, Z07.01 und Z09.00 der EBA Durchführungsverordnung zur Verfügung gestellt werden, sodass hierfür keine gesonderte Meldung erforderlich ist, wenn die Erhebungen RPS, CFR, FMIR auf derselben Konsolidierungsebene gemeldet wurden. Ein Mapping zwischen „T03.01-T03.03“ und „Z04.00“ ist nicht vollständig möglich, weshalb für Nicht-SRB-Banken eine gesonderte Meldung des Z04.00-Templates zu erfolgen hat.

Bezüglich der Meldepflichten werden die betroffenen Banken direkt vom SRB bzw. der FMA in Kenntnis gesetzt. Bei Fragen zur individuellen Meldepflicht wenden Sie sich bitte an die jeweils für die Abwicklungsplanung zuständige Ansprechperson in der Abwicklungsbehörde.

Aufgrund knapper Verarbeitungs- und Übermittlungsdeadlines ersuchen wir Sie die Meldungen möglichst frühzeitig vor dem Meldetermin zu übermitteln. Unser Testsystem steht Ihnen zur Vorabprüfung jederzeit zur Verfügung.

Meldestichtag:

Erhebung

SRB Banken

Nicht-SRB Banken

RPEU

30.04.2020

30.04.2020

RPEK

30.04.2020

30.04.2020

LDR

31.03.2020

-

RPS

-

30.04.2020

CFR

30.04.2020

30.04.2020

FMIR

30.04.2020

30.04.2020