Versicherungsstatistik – Common Minimum Standards for Data Revisions von EIOPA und EZB sowie Meldung von „Write-offs/Write-downs“

Sehr geehrte Damen und Herren!

wir möchten Sie darüber informieren, dass EZB und EIOPA eine gemeinsame Revisionspolitik beschlossen und veröffentlicht haben. Diese hat auch direkte Auswirkung auf die Versicherungsunternehmen als Melder im Rahmen von Solvency II bzw. der EZB-Versicherungsstatistik gem. EZB-VO 2014/50. Die Grundsätze der Common Minimum Standards for Data Revisions finden Sie unter folgendem Link:

https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/monetaerstatistik/meldebestimmungen-ezb-versicherungsstatistik.html

Weiters wollen wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Meldung des ECB Add-ons „Write-offs/Write-downs“ – „Voll- oder Teilabschreibungen von Krediten“ (SE.06.02.01 EC0141) im Falle der wertminderungsbedingten Verringerung des Nennwertes als positiver Betrag zu melden ist. Im Gegensatz dazu ist die Zuschreibung als negativer Wert zu melden (siehe Ausweisungsrichtlinien EZB-Versicherungsstatistik – Solvency II).

Wir ersuchen Sie, im Hinblick auf die geplante Übernahme der „Write-offs/Write-downs“ in das reguläre Solvency II Reporting im Rahmen des Review 2020 besonders auf die korrekte Meldung des Vorzeichens zu achten. Wir werden beginnend mit Berichtstermin 2019Q3 eine Überprüfung der korrekten Meldung der „Write-offs/Write-downs“ vornehmen und gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zukommen.

Bei Fragen zur Meldung der Versicherungsstatistik wenden Sie sich bitte an unten stehenden Kontakt.

Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Integriertes Datenmodell
Abteilung Statistik - Informationssysteme und Datenmanagement