Änderung bei Meldung von Prozentwerten

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass es für die Meldung von Prozentwerten zu einer Erweiterung der Konzepttypen kommen wird. Diese werden künftig wie folgt unterteilt sein:

  • „Prozent“
  • „Prozent 2/3/4/5-stellig“
  • „Prozent mind. 4/5-stellig“

Die Änderungen werden erstmals per Stichtag 30. September 2019 angewendet.  Ab 1. Jänner 2020 wird die Einhaltung der vom Konzepttyp vorgegebenen (Mindest-) Anzahl an Nachkommastellen zwingend notwendig sein, da eine diesbezügliche Abweichung eine Zurückweisung der Meldung zur Folge hätte.

Bei ITS-Erhebungen werden Prozentwerte aufgrund von EZB-Anforderungen zum Großteil auf den neuen Konzepttyp „Prozent mind. 4-stellig“ umgestellt werden. Da die Konzepttypen „Prozent mind. 4/5-stellig“ bis zu 20 Nachkommastellen erlauben, ersuchen wir Sie, vor allem bei Meldungen von Prozentwerten, welche mittels EBA Validation Rules einer Überprüfung unterzogen werden (wie beispielsweise bei Ratios), die Einmeldung einer hohen Anzahl an Nachkommastellen auszunutzen, um Rückfragen seitens der EZB zu vermeiden.

Keine Änderungen ergeben sich in Hinsicht auf nationale Aufsichtserhebungen. Die Konzepttypen, die zurzeit in Anwendung sind (Prozent 2- und 4-stellig), bleiben unverändert. Die bisher angewandte Meldelogik kann somit weiterhin beibehalten werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der DV-technischen Schnittstelle („Formate für Meldungen, Rückmeldungen und Informationen“: Kapitel XIII. Punkt 1.5: „Richtige Meldung von Prozentwerten“) unter:
https://www.oenb.at/meldewesen/datenaustausch/dv-schnittstellen.html

Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik - Informationssysteme und Datenmanagement