Hinweis auf Vollständigkeit der bisherigen GKE-Meldetermine
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir weisen Sie noch einmal auf die Notwendigkeit einer lückenlosen Erfüllung der GKE-Meldepflicht von September 2018 bis Februar 2019 hin.
Bei Durchsicht der bisher bei uns eingelangten GKE-Meldungen (GKE1, GKE2 und STE1) ist uns aufgefallen, dass für den Meldetermin 09/2018 fast Vollständigkeit gegeben ist. Bei den weiteren Meldeterminen ist jedoch ein deutlicher Anstieg der fehlenden Meldungen zu beobachten.
Um die vollständige Übermittlung von GKE-Daten an die EZB gewährleisten zu können, fordern wir Sie auf die fehlenden Meldungen ehestmöglich nachzuholen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die gemäß Artikel 18 der Verordnung über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/ 2016/13) sowie die gemäß § 98 Abs. 2 Z 8 BWG vorgesehenen Sanktionen.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement