Mindestreserve-Zinssatz für die 1. Erfüllungsperiode 2019
Wir teilen Ihnen mit, dass der Mindestreserve-Zinssatz für die 1. Erfüllungsperiode 2019 (30.01.2019 bis 12.03.2019) 0,00 % beträgt.
Die Rechenformel dafür lautet:
[(0,00*42) / 42]
Der negative Zinssatz gemäß dem Beschluss des EZB-Rates vom 5. Juni 2014 (EZB/2014/23) Artikel 2 „Verzinsung von Überschussreserven“ beträgt für die 1. Erfüllungsperiode 2019 -0,40 % und wurde wie folgt ermittelt:
[(-0,40*42) / 42]
Der Pönalsatz für die 1. Erfüllungsperiode 2019 beträgt 2,75 % und wurde wie folgt ermittelt:
[((0,25 + 2,50)*42) / 42]
Zur Information:
Die 2. Erfüllungsperiode des Jahres 2019 dauert vom 13.03.2019 bis zum 16.04.2019 und umfasst somit 35 Tage.