Neue Funktionalität "Leermeldung" in der Web-Applikation "Datentransfer"

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit kurzem ist die neue Funktionalität „Leermeldung“ in der Web-Applikation Datentransfer des Meldeportals verfügbar – ersichtlich unter „Meldungsupload“.

Eine Leermeldung ist dann abzugeben, wenn ein Institut keine GKE-meldepflichtigen Instrumente zu einem Meldestichtag vorliegen hat. Durch die Abgabe der Leermeldung wird die GKE-Meldepflicht eingehalten. Institute müssen nicht für jeden, sondern lediglich für den ersten betroffenen Meldestichtag eine Leermeldung abgeben. Sobald wieder GKE-meldepflichtige Instrumente vorliegen, ist eine GKE-Meldung an die OeNB zu übermitteln.

Ausschließlich CRR-Finanzinstituten sowie inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute ist es vorbehalten, die GKE1- sowie die GKE2-Meldung mittels der Web-Applikation „Datentransfer“ zu übermitteln.


Für Fragen sowie Feedback finden Sie unseren Kontakt am Ende dieser Seite.


Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement